Veröffentlicht am: 20.06.2022
Aktualisiert am: 21.05.2025
Die Mobilität ist im Handwerk von wichtiger Bedeutung. Sowohl für Selbstständige, als auch für Gewerbetreibende ist es wichtig ihre Arbeitsmaterialien und das benötigte Werkzeug schnell und ohne großen Aufwand von A nach B zu schaffen. Für Privatpersonen und Unternehmer zählt bei der Neuanschaffung eines neuen Fahrzeugs nicht nur, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Nutzung im Alltag erfüllt, sondern auch ob der Verkauf des Fahrzeugs Sinn macht.
Wenn im Zusammenhang mit dem Thema „Kfz-Kaufvertrag“ das Wort gewerblich fällt, denken viele Menschen möglicherweise zuerst, dass hiermit ein professioneller Händler gemeint ist. Das ist hier jedoch nicht der Fall. Viele Fahrzeughalter wissen nämlich folgendes nicht: Als Unternehmer gilt eine Person auch dann, wenn sie beim Verkauf des Kfz eine selbstständige bzw. gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Wenn Sie als Unternehmer oder Privatperson ein Auto privat oder gewerblich verkaufen möchten, gibt es einiges zu beachten. Im nachfolgenden Text erfahren Sie mehr über den Auto Kaufvertrag gewerblich oder privat.
Beim gewerblichen Kfz Kaufvertrag gibt es einige Unterschiede, die Sie als Käufer eines neuen Fahrzeugs beachten sollten. Der Kfz-Kaufvertrag wird nicht nur von gewerblichen Händlern aufgesetzt, sondern kann auch von Personen gemacht werden, die ein gewerblich genutztes Fahrzeug zum Verkauf anbieten möchten. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass in diesem Fall von den Privatpersonen die Umsatzsteuer von 19 Prozent abgeführt werden muss. Wenn Sie den Kfz-Kaufvertrag als gewerblich agierende Person aufsetzen, muss dies im Dokument vermerkt werden. Es muss erst der Netto-Kaufpreis angegeben, dann die Umsatzsteuer und am Ende noch der Gesamtpreis aufgeführt werden. Wenn ein Unternehmer an einen Unternehmer ein Auto verkauft, ist ein Vorsteuerabzug möglich.
Der Kaufvertrag kann nur von gewerblich agierenden Personen abgeschlossen werden. Wenn Sie Ihr Auto jedoch als Privatperson verkaufen ist der Haftungsausschluss im Kaufvertrag von wichtiger Bedeutung. Beim Kaufvertrag für ein gewerblich genutztes Auto kann die Sachmängelhaftung durch eine Klausel verkürzt werden. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährungsleistungsansprüche ist bei Gebrauchtwaren gegenüber Verbrauchern unzulässig.
Einer der größten Vorteile des Kaufvertrags für ein neues Auto ist, dass Sie als Gewerbetreibender häufig höhere Rabatte erhalten als Privatpersonen. Je mehr Fahrzeuge Sie als gewerblich tätiger Handwerker bei einem Fahrzeughersteller beziehen desto besser sind oftmals die Rabatte der Verkäufer.
Den Kaufvertrag für ein Handwerkerauto schließt der Kunde mit dem Verkäufer in dem jeweiligen Autohaus ab. Die Konfiguration und die Wünsche für das Fahrzeug kann der Kunde mit dem Verkäufer im Autohaus besprechen. Mit dem SDH-Abrufschein haben gewerblich tätige Handwerker die Möglichkeit auf die Nachlässe und die aktuellen Sonderaktionen der verschiedenen Autoherstellern und Partnern nach der Registrierung und Anmeldung auf der SDH Webseite zurück zu greifen.
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