Gewerblich tätige Handwerker mit Betriebssitz in Deutschland sind bezugsberechtigt für einen SDH-Abrufschein und können somit von unseren Kfz-Rabatten profitieren. Voraussetzung ist die kostenfreie SDH-Mitgliedschaft sowie die Einreichung von gewerblichen Unterlagen mit Bezug zum Handwerk.
Schritt für Schritt zum Abrufschein
Registrierung
Registrieren Sie sich kostenfrei als SDH-Mitglied.
Bestellung
Bestellen Sie einen Abrufschein für Ihren Firmenwagen gegen eine Bearbeitungspauschale von 49,- € netto.
Unterlagen
Laden Sie während der Bestellung Ihre gewerblichen Unterlagen hoch oder senden Sie uns diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Kostenfreie Bearbeitung
Kostenfreie Bearbeitung für Innungsmitglieder oder Mitglieder in einem der Vorteilsprogramme.
Fahrzeugbestellung
Bestellen Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrem Vertragshändler vor Ort und händigen Sie den Abrufschein aus.
Fahrzeugauslieferung
Die Fahrzeugauslieferung erfolgt durch das Autohaus.
Diese Unterlagen benötigen wir für die Abrufscheinbestellung
Um Ihnen einen SDH-Abrufschein ausstellen zu können, benötigen wir einen Nachweis, der Ihre gewerbliche Tätigkeit im Handwerk bestätigt. Dies kann eines der folgenden Dokumente sein:
Handwerkerkarte | Gewerbeanmeldung mit Bezug zum Handwerk | Handelsregisterauszug mit Bezug zum Handwerk
Sind Sie Mitglied in einer Innung, so dient dies selbstverständlich ebenfalls als gewerblicher Nachweis. Die Innungsmitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung zum Erhalt eines Abrufscheins. Mit dem Nachweis der Mitgliedschaft in einer Innung entfällt jedoch die Bearbeitungspauschale von 49,- € netto pro Abrufschein.
In unserem Erklärvideo sowie unserer Checkliste haben wir alle wichtigen Informationen noch einmal für Sie zusammengefasst. Nutzen Sie gerne diese Möglichkeiten und schon steht einer schnellen und unkomplizierten Beantragung Ihres Abrufscheines nichts mehr im Weg.
Laden Sie sich gerne zusätzlich unsere Checkliste für die Abrufscheinbestellung herunter.
Ganz egal ob Sie schon Ihr Wunschmodell bereits bestimmt haben oder ob Sie noch unschlüssig sind – in unserem Mitgliederbereich finden Sie alle Modelle unserer mehr als 20 Automobilpartner mit den aktuellen Nachlässen. Diese gelten in den meisten Fällen sowohl für Barkauf als auch Finanzierung oder Leasing.
Eine Kreishandwerkerschaft oder Innung ist eine lokale oder regionale Organisation, die die Interessen von Handwerker/inne/n und Handwerksbetrieben fachlich vertritt. Die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer ist verpflichtend, die Mitgliedschaft in einer Innung bzw. Kreishandwerkerschaft ist freiwillig.
Jeder Handwerker mit einem in Deutschland angemeldeten Gewerbe kann über unsere Rahmenabkommen abgewickelt werden. Jedoch gibt es herstellerabhängige Unterscheidungen. Wenn Sie sich einmal nicht sicher sind, ob Sie abrufscheinberechtigt sind, kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen nach.
Ein Renault Abrufschein muss durch Ihren Renault-Händler über ein Renault-internes System, namens RAIP, angefragt werden. Bitte setzen Sie sich, wenn Sie gerne einen Renault Abrufschein über uns beziehen möchten, vorab mit Ihrem Vertragshändler in Verbindung. Dieser beantragt den Abrufschein gerne für Sie.
Die auf dieser Webseite verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher Form (insb. „Handwerker“ und „Autohändler“) gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.