RABATTE BEIM AUTOKAUF: SO ERHALTEN SIE ALS HANDWERKER PROZENTE AUF NEUWAGEN

Als gewerblich tätiger Handwerker sind Sie auf ein Firmenfahrzeug angewiesen. Egal ob für den Warentransport oder Kundenservice - für einen funktionierenden Betrieb müssen Sie mobil sein. Je nach Einsatzzweck des Fahrzeuges besteht die Wahl zwischen einem PKW wie z.B. einem Kleinwagen, Kombi, Pick-up oder SUV sowie einem Nutzfahrzeug (Kleintransporter, Pritschen- oder Kastenwagen). Ein wichtiger Faktor beim Autokauf ist neben dem Preis die Ausstattung des Fahrzeuges. Für viele Gewerbetreibende ist daher bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges ein Neuwagen die richtige Wahl. Gründe dafür sind nicht nur hohe Rabatte beim Autokauf, sondern eben auch, dass das Fahrzeug genau nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen konfiguriert werden kann im Gegensatz zu Gebrauchtwagen, Jahreswagen oder Vorführwagen. Bei einem neuen Kfz ist außerdem sichergestellt, dass es keine Vorschäden gibt und die Neuwagengarantie greift. Diese ist je nach Hersteller bis zu 7 Jahren gültig und umfasst die kostenlose Beseitigung von Mängeln (ausgenommen Verschleiß). Hier eine Möglichkeit, wie Sie hohe Rabatte beim Autokauf erhalten.

Rabatte beim Autokauf für Handwerker

Wie erhalte ich Rabatte beim Kauf von Neuwagen?

Grundsätzlich besteht natürlich immer die Möglichkeit, dass Sie als gewerblicher Handwerker beim Kauf eines Neuwagens Rabatte aushandeln. Jedoch müssen Sie die Rabattverhandlungen nicht zwingend selbst führen, da Gewerbetreibende unter anderem auf Verbandskonditionen zurückzugreifen können. Diese sogenannten Rahmenverträge schließen unterschiedliche Unternehmen wie z.B. wir, die Servicegesellschaft Deutsches Handwerk GmbH (SDH), mit Kfz-Herstellern ab. Speziell für Handwerksbetriebe handeln wir Rabatte für Neuwagen aus und geben diese anschließend über einen Berechtigungsschein an unsere Mitglieder weiter. Schwere und nervenzehrende Verhandlungen sind somit nicht mehr nötig und es winken hohe Nachlässe von bis zu 39,5 % auf den neuen Firmenwagen.

Um die Rabatte beim Autokauf zu gewähren, benötigen wir lediglich eine Registrierung (so werden Sie kostenfreies SDH-Mitglied) und einen Nachweis, der die ausgeübte Tätigkeit im Bereich des Handwerkes belegt. Gültig sind folgende Dokumente:

  • ein Auszug aus der Eintragung in die Handwerksrolle oder
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in einer Innung/Kreishandwerkerschaft oder - eine Gewerbeanmeldung oder
  • ein Handelsregisterauszug mit Bezug zum Handwerk.

Ist die gewerbliche Handwerkstätigkeit nachgewiesen, so wird für den jeweiligen Handwerksbetrieb ein Berechtigungsschein, auch Abrufschein genannt, als Bestätigung zur Gewährung des Rabattes beim Autokauf ausgestellt.

Zusätzlich zu den Sonderkonditionen bieten wir häufig spannende Prämienaktionen oder besondere Rabattaktionen beim Neuwagenkauf. Einen Überblick über die aktuellen Sonderaktionen erhalten Sie hier

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Für welche Gewerbetreibende gelten die Rabatte beim Autokauf?

Zu den Berufsgruppen, welche über unsere SDH-Rahmenabkommen Rabatte beim Autokauf erhalten, gehören z.B. Mitglieder der Handwerkskammer aus u.a. folgenden Gewerken: Schreiner, Elektriker, Sanitär, Heizung, Klima, Trockenbau, Maler und Lackierer, Bäcker, Fliesenleger aber auch Friseure, Fotografen, Gebäudereiniger, Orthopädietechniker, Schornsteinfeger und viele mehr. Einen kompletten Überblick über alle Gewerke, die von den SDH-Nachlässen beim Autokauf profitieren können, finden Sie auf unserer Gewerkeliste.

Sie erhalten die Rabatte beim Kfz-Händler vor Ort

Das Beste an den SDH-Rahmenverträgen – Sie erhalten die hohen Rabatte beim lokalen Autohaus. Ganz im Gegensatz zu anderen Internetplattformen, bei denen Sie meist für die Fahrzeugabholung weit fahren müssen. Über unsere Verbandskonditionen haben Sie den Vorteil, sich über einen Berechtigungsschein die Rabatte auf den Listenpreis des Herstellers zu sichern und anschließend Ihr neues Auto bei Ihrem teilnehmenden Automobilhändler vor Ort zu kaufen. Hierfür reicht es, den von uns erstellten Berechtigungsschein beim Kfz-Händler als entsprechenden Nachweis vorzulegen und schon erhalten Sie die Rabatte für Ihren neuen Firmenwagen. Ob Sie sich für Barkauf, Finanzierung oder Leasing entscheiden spielt hierbei keine Rolle.

Bei welchen Herstellern erhalte ich Rabatte beim Autokauf?

Es lohnt sich, sich vor dem Fahrzeugerwerb mit verschiedenen Marken zu beschäftigen. Auf diese Weise können Sie vorab feststellen, welche Ansprüche Sie an Ihren neuen Firmenwagen stellen, was Ihnen wichtig ist und welche aktuellen Angebote der Fahrzeugmarkt bietet. Anschließend kann die Recherche nach den besten Rabatten beim Autokauf starten. Wir bieten Ihnen aktuell Sonderkonditionen für Modelle folgender Hersteller: Alfa Romeo, Citroen, Fiat, Ford, Hyundai, Isuzu, Jaguar, Jeep, Kia, Land Rover, Lexus, Maserati, Maxus, Mazda, Mitsubishi, Nissan, Opel, Peugeot, Renault, SsangYong, Subaru, Toyota sowie Volvo. Nutzen Sie die Möglichkeit und betrachten Sie die Sonderkonditionen der einzelnen Rahmenabkommen im direkten Vergleich. Sichern Sie sich einfach über einen Abrufschein den besten Rabatt.

Rabatte beim Autokauf – Fazit

Um als Handwerksbetrieb Prozente beim Neuwagenkauf zu erhalten benötigen Sie keine nervenzehrenden Verhandlungen. Über Rahmenabkommen für verschiedene Berufsgruppen wie z.B. für Sie als Handwerker können Sie sich hohe Rabatte beim Autokauf sichern. Mit dem Berechtigungsschein (Abrufschein) erhalten Sie attraktive Nachlässe beim Erwerb eines neuen Firmenwagens. Sie können das Fahrzeug individuell konfigurieren und durch Barkauf, Finanzierung oder Leasing bei Ihrem Fahrzeughändler vor Ort erwerben. Nach Ihrer kostenfreien Registrierung können Sie alle aktuellen Konditionen sowie Angebote einsehen und nutzen. Es fallen keine Mitgliedsbeiträge an.

Anschrift

Servicegesellschaft
Deutsches Handwerk GmbH
Elsenheimerstraße 57
80687 München

Kontakt

Tel.: 089 – 92 13 00 530
Fax: 089 – 92 13 00 533
E-Mail: service@sdh.de

Die auf dieser Webseite verwendeten Personenbezeichnungen in männlicher Form (insb. „Handwerker“ und „Autohändler“) gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

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